Pressestatement – Altmaier – Der Deckel – Der Abstand – Und wo bleibt das 1,5° Ziel?

Hier die Textversion der Pressekonferenz des Bundeswirtschaftsministerium zur Aufhebung des 52 GW-Solardeckels und zu neuen Anstandsregelungen. 

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlich willkommen hier im Bundeswirtschaftsministerium, aber auch in den Redaktionsstuben und alle die, die live zugeschaltet sind, weil die Pressekonferenz gestreamt wird.

Als ich heute morgen mein Haus verlassen habe, um zur Arbeit zu gehen, habe ich eine grüne Krawatte angelegt – Grün ist ja die Farbe der Hoffnung – und es hat mich nicht betrogen und getäuscht. Denn heute ist ein guter Tag für die Energiewende, ein guter Tag für Klimaschutz in Deutschland und auch ein guter Tag, was einen wichtigen konjunkturellen Beitrag zur Überwindung der Corona-Pandemie angeht.

Heute haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die offenen Fragen aus dem Klimakabinett im letzten Oktober einvernehmlich zu lösen. Ich bedanke mich ausdrücklich und ganz herzlich bei Carsten Linnemann und bei Matthias Miersch. Beide haben bis in die letzten Stunden hinein Gespräche geführt und das zusammengeführt, was auch unter Beteiligung und Mitwirkung meines Staatssekretärs Andreas Feicht sowie vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses in den letzten Wochen und Monaten vorbereitet worden ist. Wir haben ein Ergebnis erzielt, das ausgewogen ist, das sowohl den Ausbau der Energiewende beschleunigen als auch die Akzeptanz der Energiewende erhöhen wird.

Das erste Ergebnis ist, dass wir Wort halten. Der PV-Deckel wird abgeschafft. Wir haben Ihnen zugesagt – bereits im letzten Jahr im Oktober -,dass wir den PV-Deckel abschaffen werden, bevor er ausgeschöpft ist, und damit sicherstellen, dass eine Erfolgsgeschichte der letzten sechs Jahre ihre Fortsetzung findet. Mit dem Übergang zu den Ausschreibungen ist es möglich geworden, Photovoltaik-Strom um mehr als die Hälfte günstiger zu erzeugen, als dies zuvor der Fall war.

Heute werden Photovoltaikanlagen bei Ausschreibungen für unter fünf Cent die Kilowattstunde zugeschlagen. Das heißt, dass PV-Strom in vielen Bereichen und an vielen Stunden des Tages heute schon wettbewerbsfähig ist.

Das war im Jahre 2012, als der PV-Deckel beschlossen wurde, noch anders. Damals war Photovoltaik-Strom eine sehr teure Energiequelle. Damals bestand die Sorge, dass es den Strompreis in enormer Weise belasten würde. Deshalb hat man damals einen 52 Gigawatt Deckel eingeführt. Dieser Deckel ist fast erreicht und er hat sein Ziel erreicht. Und deshalb schaffen wir ihn ab.

Wir hatten Ihnen im Oktober versprochen, wir werden Wort halten. Wir werden die Regelung anbinden an eines der Gesetze, die jetzt bereits im Bundestag eingebracht und in der parlamentarischen Beratung sind. Damit stellen wir sicher, dass die Abschaffung schnell erfolgen kann und dass somit auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten entsteht.

Der zweite Punkt ist, dass wir uns in der Koalition darauf verständigt haben, einen Mindestabstand für Windenergie Anlagen möglich zu machen. Und zwar im Rahmen einer Länderöffnungsklausel. Sie wissen, dass dieses Modell schon einmal vor drei Monaten etwa in der Diskussion war. Damals war eine Einigung noch nicht endgültig möglich. Die Gespräche, die seither stattgefunden haben, haben dazu beigetragen, die letzten Divergenzen zu überwinden. Und es ist jetzt festgelegt worden, dass die Bundesländer die Möglichkeit haben, innerhalb dieser Öffnungsklausel einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Meter festzulegen. Damit wird die Akzeptanz des Ausbaus der Windenergie erhöht.

Auch das ist sehr wichtig.

Und wir haben uns drittens darauf verständigt, dass es Planungsbeschleunigungen geben wird. Gerade was den Einsatz von digitalen Verfahren angeht. Und ich bin auch sehr optimistisch, dass es jetzt möglich sein wird, den Aktionsplan Windenergie, den ich im letzten November vorgelegt habe, umzusetzen. Nicht nur, was die digitalen Planungsbeschleunigungen angeht, sondern auch, was die dort enthaltenen einzelnen
Vorschläge angeht. 

Diese Vorschläge sind seinerzeit von der Windbranche ausdrücklich und einhellig begrüßt worden. Ich hätte mir gewünscht, dass wir einige Wochen früher diese Vorschläge in Gesetzesform hätten gießen können. Aber es hat sich gelohnt. Denn das, was jetzt erreicht wurde stellt sicher, dass der Ausbau der Energiewende und das Umsetzen unserer klimapolitischen Ziele weiterhin im Konsens geschieht. Im Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, aber auch im Konsens mit den beiden großen Regierungsfraktionen.

Dass es etwas länger gedauert hat, als viele von uns erhofft hatten, ist richtig. Aber ich finde, es hat sich gelohnt, weil wir jetzt eine klare und verlässliche Grundlage für die Zukunft haben. Wir werden Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten zusätzlich zu der Umsetzung der heute beschlossenen Maßnahmen weitere Vorschläge vorlegen. Für mich steht außer Frage, dass wir auch die Bekämpfung der Corona-Pandemie und die dabei notwendig werdenden Beschlüsse zu Konjunkturprogrammen nutzen werden, um weitere Akzente im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz zu setzen. 
Wir wollen, dass wir die Überwindung der Corona-Pandemie auch mit innovativen und nachhaltigen Zielen verbinden und in Einklang bringen. Das ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung und ausdrücklich auch dieses Bundeswirtschaftsministers. Vielen Dank.

Jetzt haben wir Zeit für einige kurze Fragen. Wir beginnen vielleicht mit Fragen im Raum und gehen dann nochmal in den Chat. Die erste Frage hat Herr Traufetter vom Spiegel.

Traufetter: Herr Altmeier, mich würde zweierlei interessieren. Einmal: Woran hat es dann eigentlich so lange gehakt? Und was hat dann auf einmal die Einigung gebracht? Und wie sieht das mit Bayern aus? Bayern hatte ja schon immer eine eigene Regelung zu den Abständen bei der Windkraft. Wie geht das damit weiter?

Altmaier: Die bayerische Regelung bleibt unangetastet. Wir hatten ja damals schon eine Länderöffnungsklausel für die Bayern. Die hatte ich damals gemeinsam mit dem Wirtschafts und Energieminister Sigmar Gabriel und seinem Staatssekretär Herrn Baake verhandelt, als Kanzleramtschef. Und die hat damals nur Bayern in Anspruch genommen. Und alle Beteiligten sind sich einig, dass es einen Bestandsschutz für Bayern gibt. Zweitens ist es so, dass die Frage einer neuen Abstandsregelung zu Beginn der Wahlperiode aufgekommen ist. Es war ein Wunsch meiner Fraktion, weil der Erhalt von Akzeptanz aus der Sicht unserer Fraktion notwendig und richtig war. Wir haben darüber lange diskutiert. Es hat eine Zeitlang gedauert, bis die beiden großen Fraktionen sich angenähert haben. Es gab dann – wie sie sich alle erinnern werden – eine sehr
langwierige Diskussion über die Frage von Häusern und Nutzungen, um die es geht, auf die dieser Abstand anzuwenden ist. Das alles musste diskutiert werden, weil es sich eben auch um erhebliche Interessengegensätze gehandelt hat. Es gibt eine enorme Unterstützung für den Ausbau von Windenergie, aber der ist dort am höchsten, wo am wenigsten Windräder stehen. Und der Widerstand ist dort am größten, wo die Windräder gebaut werden müssen. Und deshalb war es mein Ziel, diesen Weg gemeinsam mit den Parlamentariern zu gehen. Und dass es möglich war, dass sich Carsten Linnemann und auch Herr Miersch heute geeinigt haben. Das zeigt, dass dieser Weg richtig war. Und es ist ja – wie Sie unschwer feststellen können – beim Ausbau der Photovoltaik auch kein Schaden entstanden, weil der Deckel noch nicht erreicht worden ist. Ich war übrigens – ich wäre auch bereit gewesen, wenn die Windeinigung noch etwas länger gedauert hätte -, den Deckel bis zum Ende des Jahres auszusetzen. Das war jetzt nicht notwendig. Und auch das ist eine gute Botschaft.

Dann hat die nächste Frage
Herr Pokraka, von der ARD.

Pokraka: Herr Minister, nun haben wir ja keinen Solar-Deckel mehr. Wir haben aber eine Begrenzung. Letztlich, wenn die Länder „in-Opten“ auf tausend Meter. Auch wenn es die meisten Länder vermutlich nicht machen werden. Erstmal besteht ja in diesem Jahr in dieser Vergrößerung des Abstandes – in einen Mindestabstand – erstmal kein Impuls für einen Windenergie-Ausbau. Was ist für Sie nötig, um die Windenergie
zu stärken, um den Ausbau zu stärken, der ja darnieder liegt?

Altmaier: Erst einmal will ich sagen: In meinem Vorschlag – ursprünglich – war es ja so, dass der Mindestabstand von 1.000 Metern für alle verbindlich ist, mit der Möglichkeit eines „Opt-outs“ für die Länder. Dann gab es ja vor drei Monaten schon einmal – Herr Traufetter wird sich erinnern – einen Spiegel-Bericht, dass eine Einigung unmittelbar bevorstand. Da ging es darum, dass man aus dem „Opt-out“ ein „Opt-in“ Macht und sagt, es gilt nur für die Länder, die sich für ein „Opt-in“ entscheiden. Das ist am Ende im Hinblick auf die tatsächliche Zahl von Ländern, die davon Gebrauch machen werden, gar nicht so ein großer Unterschied. Aber es war den Beteiligten eben wichtig, dass jeweils ihre Vorschläge vertreten haben.

Zweitens ist es ist es so, dass ich immer der Auffassung war, dass eine solche Regelung auch zur Akzeptanzsteigerung beiträgt, weil es hilft, die Hotspots der Kontroversen – ob Windräder gebaut werden oder nicht; und dies ist nun mal immer dann, wenn der Wind sehr nah an bebaute Ortslagen heranrückt – zu entschärfen. Und damit auch die Akzeptanz in vielen anderen Fällen zu erhöhen.

Und der dritte Punkt ist: Wir haben als größtes Hindernis für den Ausbau von Windrädern seit etwa einem Jahr die unglaublich aufgewachsenen Genehmigungsdauern. Es dauert zum Teil zwei, drei, vier, fünf, sechs Jahre bis Genehmigungen ausgesprochen werden. Und deshalb habe ich in meinem Aktionsplan Windenergie – den wir übrigens gerne noch einmal zumailen werden, für alle Beteiligten – geregelt, dass in bestimmten Fällen die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen ausgesetzt wird. Dass es Rechtswegbeschleunigungen gibt. Dass wir vom Bund aus gemeinsame Ziele, gemeinsame Auslegungen – auch das Bundesnaturschutzgesetzes – regeln werden. Und das alles wird nach Ansicht der Experten dazu beitragen, dass wir diese Verfahren beschleunigen.

Der Kollege Feicht wollte dazu noch etwas ergänzen.

Ja, neben der Instanzenverkürzung und diesen anderen Maßnahmen ist natürlich ein wesentliches Element, was der Minister letzte Woche vorgelegt hat, nämlich die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen von neu gebauten Windenergieanlagen. Das heißt, wir haben mit dem Aktionsplan, mit der Länderöffnungsklausel, mit der finanziellen Beteiligung – aus meiner Sicht – ein überzeugendes Gesamtpaket, um Windenergie Ausbau wieder stärker möglich zu machen. Und haben dafür auch die entsprechenden positiven Rückmeldungen aus der Branche erfahren.

Dann haben wir noch einige Fragen im Chat, die ich Ihnen vorlesen würde. Herr Hoenig von der dpa fragt:

Hoenig: Wie genau soll nun der Kompromiss umgesetzt werden und bis wann? Wir haben unterschiedliche Zuständigkeiten in der Bundesregierung für die Abschaffung des PV-Deckels ist das Bundeswirtschaftsministerium zuständig. 

Altmaier: Da habe ich Ihnen gesagt, das werden wir jetzt zügig und sofort auf den Weg bringen.
Zweitens, für die Einführung der Länderöffnungsklausel ist der Bundesinnenminister und Bauminister zuständig, Horst Seehofer. Auch hier habe ich keine Zweifel, dass das schnell und zügig geschehen wird.
Und drittens, für die Fragen der Planungs beschleunigung im Konkreten ist die Kollegin Svenja Schulze, die Bundesumweltministerin, zuständig.

Also für die Frage Bundesnaturschutzes ist die Kollegin zuständig. Und für die Frage der aufschiebenden Wirkung des Einspruchs das BMJV, Frau Lambrecht. Die hab ich Ihnen unterschlagen, das war aber keine böse Absicht. Und wir werden jetzt auf alle diese Kollegen zugehen und versuchen, die Gesetzgebungsverfahren so weit wie möglich zu beschleunigen.

Und dann haben wir noch ein paar letzte Fragen, die alle zum Verständnis der Länderöffnungsklausel fragen. Das ist Herr Schland vom Tagesspiegel, Herr Kreutzfeldt von der taz und Herr Staude von Klimareporter. Alle Fragen gehen in die gleiche Richtung.

Sie fragen: Dürfen die Länder auch festlegen, wie viele Häuser als Bebauung gelten? Denn ein Streitpunkt war immer, ab wie vielen Wohngebäuden der Abstand gilt. Wo wird das festgelegt, im Landesrecht?

Andreas. Ja, in der Tat ist das jetzt im Benehmen der Länder, das genau festzulegen. Das heißt, der Mindestabstand beträgt bis zu 1.000 Meter von der Mitte des Mastfußes bis zur nächsten bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken. Es geht also nur um Abstand zu Wohngebäuden. Und die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände, sind
dann in den Landesgesetzen zu regeln. Also insbesondere zu den Fragen, zum Beispiel zur Siedlungsstruktur oder ähnlichem. Damit wurde auch oder wird auch geregelt, dass es im Prinzip auch dem demokratischen Ausshandlungs- und Willensbildungsprozess vor Ort überlassen ist, welche Siedlungsstrukturen im Einzelnen zu schützen sind.

Altmaier: Ich will dazu sagen, dass der Streit, den wir hatten, über die Anzahl von Häusern natürlich auch damit etwas zu tun hatte, dass die einen die Sorge hatten, dass die Länder nicht eine genügend große Anzahl oder kleine Anzahl von Häusern festlegen wollten und die anderen genau das Umgekehrte befürchtet hatten. Ich selbst war von Anfang an der Auffassung gewesen, dass das eine Frage ist, die im Sinne von Subsidiarität und Bürgernähe so weit wie möglich vor Ort zu entscheiden ist. Das, was jetzt anders wird, ist, dass die Länder diese Möglichkeit haben, ausdrücklich auch durch Bundesrecht eingeräumt. Und dann muss das dann auch vor Ort diskutiert und entschieden werden. Ich gehe davon aus, dass einige Länder sich für größere und andere für kleinere Siedlungsstrukturen entscheiden werden. Das wird unterm Strich dann auf das hinaus kommen, was man andernfalls mit einer vernünftigen Anzahl von Häusern zentral hätte festlegen können.

Vielen Dank, dann haben wir
keine weiteren Fragen.

Vielen Dank Herr Minister, vielen Dank Herr Staatssekretär, danke für Ihr Interesse.

Schönen Dank.

Hier die ganze Veranstaltung


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Die Pressekonferenz am 18. Mai 2020 mit vollständigem Text zur Abschaffung des 52GW-Deckels – eher ein Grund zu klagen. Klimaschutz und ein rechtzeitiges Erreichen von 100% EE bleiben in weiter Ferne. https://t1p.de/tkfp

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Über Klaus Müller 83 Artikel
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