Behauptungen zur Windkraft – Brandschutz

Windpark im Gewitter, Foto von Cassie Boca auf Unsplash

Dieser Artikel ist Teil einer Serie über alle Behauptungen zur Windenergie.

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Behauptung

Brennende WKAs lassen sich nicht löschen, da sie zu hoch sind. Insb. im Wald besteht daher die Gefahr eines Waldbrandes durch Funkenflug. Spaziergänger können durch herabfallende Teile getroffen werden.

Diskussion

Es ist korrekt, dass brennende Windenergieanlagen nicht direkt gelöscht werden können, sofern die Gondel Feuer fängt, da die Feuerwehr keine Drehleitern hat, die hoch genug reichen. Daher lässt man brennende Anlagen kontrolliert abbrennen und beschränkt sich auf die Sicherung des Umfeldes und die Vermeidung des Übergreifens z.B. auf Bäume durch Ablöschen herabfallender Teile. Obwohl die Waldbrandgefahr in Deutschland in den letzten Jahren stetig zunahm (1), ist dies bisher immer gelungen. Die entstandenen Schäden beschränkten sich in der Regel auf die Anlage selbst. Insgesamt ist das Risiko eines WEA-Brandes äußerst gering, nämlich 0,01% bis 0,04% (zwischen 3 und 10 Anlagen pro Jahr von ca. 25.000). Verletzt wurden bei den bisherigen Bränden zwei Mal ein Servicetechniker, niemals Unbeteiligte. Die Schadenswahrscheinlichkeit insgesamt ist bei WEAs dermaßen gering, dass eine statistische Risikobeurteilung (Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandes und dem Schadensausmaß) noch nicht möglich ist. (2) (3) (4)

Windenergieanlagen müssen zur Genehmigung ein Brandschutzkonzept vorlegen. Da die Genehmigung Ländersache ist, unterscheiden sich die genauen Anforderungen nach Bundesland, in Hessen muss z.B. auch ein Feuerwehrplan eingereicht werden. Durchgängig vorhanden sind bei modernen Anlagen aber Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen, ein Überzahldrehschutz, Sensoren zur Zustandsüberwachung, eine Gefahrenmeldeanlage und Blitzschutz. Ein Brand durch Blitzschlag ist extrem selten. Außerdem müssen Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel vorhanden sein und teilweise gibt es automatische Löscheinrichtungen. (2) Es ist natürlich zuallererst für den Anlagenbetreiber und -hersteller selbst von größtem Interesse, dass die Anlagen keine Störungen aufweisen, insbesondere Brände führen meist zum Totalverlust. Dementsprechend werden die Anlagen seit 1996 immer sicherer. (4)

Fazit

Es ist korrekt, dass sich brennende Windenergieanlagen von der Feuerwehr nicht gelöscht werden können, jedoch sind Brände extrem selten und Schäden nur für die Anlagen selbst zu befürchten.

Quellen

  1. UBA. Waldbrände. [Online] : Umweltbundesamt, 2020. https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/waldbraende.
  2. Kaps, Rainer. Faktenpapier Sicherheit von Windenergieanlagen. Wiesbaden : Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, 2018. https://www.energieland.hessen.de/bfeh/giessen_06_06_2018/Faktenpapier_Sicherheit_Windenergieanlagen_2018.pdf.
  3. Pro Windkraft Niederhausen. Windkraft, Unfälle, Arbeitsunfälle, Brandschutz. Niedernhausen : Pro Windkraft Niedernhausen, 2018. https://www.prowindkraft-niedernhausen.de/niedernhausen/umwelt/windkraft-unfall-unf%C3%A4lle-brandschutz/.
  4. Ratzbor, Günter. Grundlagenarbeit für eine Informationskampagne „Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore)”, Analyseteil. Lehrte : Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V., 30.3.2012. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/61110/Windkraft-Grundlagenanalyse-2012.pdf/656de075-a3d2-4387-aa30-7ec481c46c5c.

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