Behauptungen zur Windkraft – Subventionen

Hand hält Geldscheine vor einem Feld

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Behauptung

Erneuerbare Energien rechnen sich nur wegen der Subventionen, die die Bürger über den Strompreis bezahlen. Andernfalls wären sie unrentabel. Es gibt Subventionen sogar für die bloße Errichtung, selbst wenn sie gar keinen Strom produzieren.

Diskussion

Kein Geld für die Errichtung von Windrädern

Eines vorneweg: Für die bloße Errichtung von Anlagen gibt es kein Geld– sondern der Betreiber muss in Vorleistung gehen und die Anlage bezahlen – aus Krediten oder eigenem Kapital. Er trägt somit das volle unternehmerische Risiko. Daher hat er jedes Interesse daran, dass die Anlage so viel Strom wie möglich produziert, denn dieser Strom wird tatsächlich teilweise durch die EEG-Umlage vergütet, allerdings bei weitem nicht so hoch, wie man meinen könnte und trotzdem noch zu viel höheren Kosten für die Stromkunden als nötig wäre.

EEG-Umlage ist keine Subvention

Die EEG-Umlage ist im Wortsinn keine Subvention – denn Subventionen werden vom Staat aus Steuergeldern bezahlt. Die EEG-Umlage dagegen wird von den Stromkunden an die Energieversorger bezahlt, welche sie an die Energieerzeuger weitergeben – der Staat ist bei diesem System außen vor. Dementsprechend wurde bereits 2001 vom Europäischen Gerichtshof festgestellt, dass die EEG-Umlage keine staatliche Beihilfe darstellt. Allerdings hat die Regierung Einfluss auf die Funktionsweise dieser Konstruktion, und diesen Einfluss hat sie in den letzten Jahren auch genutzt, um das EEG zum Schaden der Stromkunden umzubauen. (1)

Mittlerweile (2023) wird die EEG-Vergütung nicht mehr aus dem Strompreis, sondern aus Steuern finanziert, somit ist der Begriff „Subvention“ inzwischen gerechtfertigt.

Höhe und Funktionsweise der EEG-Umlage

In 2018 schüttete die Bundesnetzagentur 8,15 Milliarden Euro Vergütungen für Windräder an Land aus (2). Es lohnt sich, diese Zahl mit den (teilweise verdeckten) Subventionen für Kohle zu vergleichen. An diese ist ungleich schwieriger heranzukommen, aber Greenpeace hat 2017 alle Subventionen für fossile Energieträger zusammengesucht (3). Dem Bericht kann man entnehmen, dass der Staat die Kohleverstromung mit insgesamt 4,214 Milliarden Euro pro Jahr fördert:

Absatzbeihilfen Steinkohle 1392 Mio Euro
Altlasten/Sanierung Braunkohlebergbaugebiete 247 Mio Euro
Anpassungsgeld Steinkohle 165 Mio Euro
Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt 52 Mio Euro
Befreiung von der Förderabgabe für bergfreie Bodenschätze 327 Mio Euro
Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung 1800 Mio Euro
Forschung und Entwicklung für fossile Energieträger 36 Mio Euro
Energiesteuervergünstigungen Kohle 195 Mio Euro
Summe 4214 Mio Euro

Dass diese Zahlen von der Größenordnung her korrekt sind, ist auch anderen Quellen zu entnehmen, z.B. (4) und (5). Ein Artikel von rp-Online kommt sogar auf 15 Milliarden Euro verdeckter Subventionen pro Jahr (6). Hinzu kommen die sogenannten Ewigkeitskosten des Steinkohlebergbaus, d.h. Schäden im Untergrund, die dazu führen, dass dauerhaft Wasser abgepumpt werden muss. Ohne diese Pumpen würde ein Fünftel des Ruhrgebietes unter Wasser stehen, darunter dicht besiedelte Gebiete (7), (8). Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt ca. 13 Milliarden Euro (9).

Man könnte nun zu dem (falschen) Schluss kommen, dass die Windkraft an Land die Stromkunden grob das doppelte kostet wie Kohle. Nun ist es aber so, dass im Gegenzug für die Vergütungen ja Strom geliefert wird. Dieser Strom wird an der Strombörse verkauft, und die Energieversorger, beispielsweise Stadtwerke, kaufen diesen Strom an der Börse. Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren, wie der Strom an die Börse kommt:

  1. Der Stromerzeuger liefert seinen gesamten Strom an den Netzbetreiber, erhält dafür eine feste Vergütung, und der Netzbetreiber verkauft den Strom. Dies nennt man Einspeisevergütung und stellt bei Windstrom nur einen kleinen Teil (7%), bei Solarstrom den überwiegenden Teil der Vergütung dar.
  2. Der Stromerzeuger verkauft seinen Strom selbst an der Börse, und bekommt vom Netzbetreiber nur den Differenzbetrag zwischen dem Verkaufserlös und der festen Vergütung. Dies nennt man Marktprämie und ist bei Windstrom das vorherrschende Verfahren (93%).

In beiden Verfahren wird die Gesamtvergütung von der Bundesnetzagentur bzw. dem Bundeswirtschaftsministerium erfasst – und das sind die genannten 8,15 Milliarden Euro. Der Stromkunde muss aber über die EEG-Umlage in beiden Verfahren nur die Differenz zwischen festgelegter Vergütung und Verkaufserlös zahlen. Wie hoch war nun also der Verkaufserlös in 2018?

Grob kann man dies abschätzen, indem man den mittleren Börsenpreis in 2018 mit dem erzeugten Windstrom multipliziert. Dies waren 4,45 ct/kWh (10) und 88.709 GWh (2), ergibt also 3,99 Milliarden Euro. Dies bedeutet, dass die Stromkunden den Windstrom an Land nur mit 8,15 Mrd minus 3,99 Mrd = 4,16 Mrd Euro unterstützten. Wir müssen uns aber gar nicht auf Schätzungen verlassen – der tatsächliche Differenzbetrag wird nämlich vom Bundeswirtschaftsministerium gesondert ausgewiesen (2): Es waren 4,536 Milliarden Euro.

Man kann also festhalten:

Kohle erhält jährlich ungefähr 4,214 Milliarden teilweise verdeckter Subventionen

Windstrom an Land erhält jährlich 4,536 Milliarden EEG-Umlage aus dem Strompreis.

Entwicklung

Wenn man sich die erzeugten Strommengen anschaut, so fällt auf, dass in 2018 131 GWh Braunkohlestrom und 76 GWh Steinkohlestrom erzeugt wurden (gegenüber 89 GWh Windstrom an Land) (11). Man könnte also den Schluss ziehen, dass die Subventionen für Kohle besser angelegt sind. Schaut man sich aber die Entwicklung an, so beginnt sich dieses Bild langsam zu drehen:

  1. Die Stromerzeugung durch Kohle wird immer weniger. In 2019 betrug sie nur noch 102 GWh Braunkohle und 49 GWh Steinkohle. (11)
  2. Windstrom wird immer günstiger. Während die durchschnittliche EEG-Vergütung viele Jahre lang um 9 ct/kWh schwankte, liegen die in Ausschreibungen neu vereinbarten Vergütungen mit im Mittel 6,2 ct/kWh für neue Anlagen nur noch wenig über dem Börsenpreis. (12)
  3. Durch den von der Bundesregierung beschlossenen Kohleausstieg erhalten die Kohlebetreiber bis 2038 zusätzliche 4,3 Milliarden Euro, außerdem sind Strukturhilfen in Höhe von 40 Milliarden Euro vorgesehen. (13)

EEG-Paradoxon (Teil 1)

Man muss sich außerdem fragen, warum der Strom an der Strombörse eigentlich so günstig ist, dass die Erlöse aus dem Stromverkauf nicht ausreichen, um die erneuerbaren Energien voll zu finanzieren. Einen ersten Hinweis erhält man, wenn wir unsere Schätzung des Verkaufserlöses von 3,99 Milliarden Euro vergleicht mit dem tatsächlichen Marktwert von 3,416 Milliarden Euro vergleichen: Offenbar erzielt Windstrom einen geringeren Preis als das Jahresmittel, bzw. der Strom ist immer dann besonders günstig, wenn der Wind weht (Abbildung 1).

Windstromangebot und Börsenpreis April 2020
Abbildung 1: Börsenpreise (dunkelblau) und Windstrom (hellblau) im April 2020 (14)

Das heißt, dass Windstrom systembedingt weniger Gewinn erwirtschaftet. Der Grund dafür ist die Art und Weise, wie die Strombörse funktioniert (15): Jedes Kraftwerk bietet an der Börse stündlich seinen Strom zu einem Preis pro kWh an, der gerade ausreicht, um eine weitere kWh zu produzieren – die sogenannten Grenzkosten. Abschreibungen für die Kraftwerke, Wartung, Rückbau oder Ewigkeitskosten sind darin nicht enthalten, sondern nur die Kosten für Betriebsmittel (also z.B. Kohle, Öl und Gas) und Personal. Windstrom hat allerdings Grenzkosten von 0 Euro – der Wind ist kostenlos. Daher, und weil das EEG den erneuerbaren Energien Einspeisevorrang gewährt – sie dürfen ihren Strom also immer verkaufen – wird Windstrom an der Börse umsonst angeboten. Das heißt, dass immer wenn Windstrom angeboten wird, ein Teil des Strombedarfs kostenlos gedeckt wird. Was darüber hinaus noch benötigt wird, wird von den jeweils günstigsten anderen Kraftwerken geliefert, und das teuerste von diesen – so funktioniert die Strombörse – legen dann den Preis für alle Kraftwerke fest – auch für den Windstrom. Da die erneuerbaren Energien noch nicht ausreichen, um den Bedarf komplett zu decken, kommen immer noch andere Kraftwerke zum Zuge, die dann den Preis an der Börse bestimmen – aber je mehr Strom die Erneuerbaren liefern können, desto weniger dieser anderen Kraftwerke können ihren Strom verkaufen, und desto niedriger ist daher der Preis. Zu lösen wäre dieses Dilemma, wenn die Kraftwerke ihren Strom zu Vollkosten anbieten würden – und die CO2-Bepreisung ist ein Versuch, dies zumindest teilweise zu erreichen. Dann könnte man sowohl Einspeisevorrang als auch EEG-Umlage zumindest für neue Kraftwerke streichen, und die Windräder könnten sich vollständig über die Strombörse finanzieren – denn da ihre Vollkosten sehr viel geringer als die für fossile Energien oder Atomstrom sind, würden sie trotzdem vorrangig zum Zuge kommen.

Vollkosten Strom
Abbildung 2: Vollkosten verschiedener Kraftwerkstypen (16)

Wenn Sie mehr über das EEG-Paradoxon erfahren möchten, lesen Sie hier weiter.

Fazit

Die EEG-Umlage wird über den Strompreis finanziert und deckt die Differenz zwischen den Vollkosten und dem Börsenpreis für erneuerbare Energien ab, da an der Strombörse der Strom nur zu den Grenzkosten gehandelt wird – und diese sind für erneuerbare Energien Null, denn Wind und Sonne schreiben keine Rechnung. Konstruktionsbedingt ist der Preis an der Börse immer dann niedrig, wenn die erneuerbaren Energien viel produzieren, daher können sie weniger erwirtschaften als im Jahresmittel. Spätestens bei einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien muss die Strombörse auf Vollkosten umgestellt und das EEG abgeschafft werden – dann wird auch der Strompreis für die Verbraucher sinken, denn schon jetzt Windstrom die günstigste Energiequelle.

Quellen

  1. IWR. Erneuerbare Energien werden subventioniert – Staat zahlt keinen Cent. [Online] : IWR Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien, 2020. https://www.iwr-institut.de/de/component/content/article?id=148%3Aerneuerbare-energien-werden-subventioniert-staat-zahl-keinen-cent.
  2. BMWi. EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2020. [Online] 28.2.2020. https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf%3F__blob%3DpublicationFile.
  3. Florian Zerzawy, Swantje Fiedler und Alexander Mahler. Subventionen für fossile Energien. Hamburg : Greenpeace, Juni 2017. https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/2017-07-04_gpd_report_subventionen_fuer_fossile_energien_in_deutschland.pdf.
  4. Köder, Lea. Umweltschädliche Subventionen in Deutschland. Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, 2016. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_fachbroschuere_umweltschaedliche-subventionen_bf.pdf.
  5. Lechtenböhmer, Prof. Dr. Stefan. Braunkohle – ein subventionsfreier Energieträger? Wuppertal : Wuppertal Institut, 2004. https://wupperinst.org/p/wi/p/s/pd/29/.
  6. Höning, Antje. Studie: Braunkohle kostet 15 Milliarden. rp-online. [Online] 11.11.2015. https://rp-online.de/wirtschaft/rwe-und-vattenfall-braunkohle-kostet-15-milliarden_aid-19710147.
  7. Mader, Thomas. Warum das Ruhrgebiet ohne Pumpen eine Seenplatte wäre. WAZ. [Online] https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/wenn-die-pumpen-stillstaenden-id12358775.html.
  8. Wikipedia. Ewigkeitskosten. 2020. https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitskosten.
  9. KPMG. Studie: Ewigkeitskosten der Kohle betragen 13 Milliarden Euro – Unwägbare Risiken für Trinkwasser. s.l. : Handelsblatt, 2006. https://www.pressebox.de/pressemitteilung/verlagsgruppe-handelsblatt-gmbh-wirtschaftswoche/KPMG-Studie-Ewigkeitskosten-der-Kohle-betragen-13-Milliarden-Euro-Unwaegbare-Risiken-fuer-Trinkwasser/boxid/87142.
  10. Timo Kern, Serafin von Roon. Die deutschen Strompreise an der Börse EPEX Spot in 2019 – Analyse des Preisniveaus und der Preisschwankungen (Preisspreads). [Online] : FfE Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft, 2019. https://www.ffegmbh.de/kompetenzen/wissenschaftliche-analysen-system-und-energiemaerkte/strommarkt/932-die-deutschen-strompreise-an-der-boerse-epex-spot-in-2019-analyse-des-preisniveaus-und-der-preisschwankungen-preisspreads.
  11. Holm, Linda Marie. Strommix & Stromerzeugung. STROM-REPORT Zahlen. Daten. Fakten. [Online] 2019. https://strom-report.de/strom/.
  12. Bundesnetzagentur. Ausschreibungen Windenergie an Land. [Online] : Bundesnetzagentur, 28.11.2019. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Wind_Onshore_node.html.
  13. taz. Mehr Geld für Steinkohle. taz. [Online] 2020. https://taz.de/Einigung-ueber-Kohleausstiegsgesetz/!5697637/.
  14. Fraunhofer ISE. Stromproduktion und Börsenstrompreise in Deutschland im April 2020. Energy Charts. [Online] April 2020. https://energy-charts.de/price_de.htm?auction=1h&year=2020&month=4.
  15. Russell-Wells, Klaus. Warum wird Strom immer teurer? (EEG-Umlage, Strommarkt, Strompreis). [Online] : Joul, 17.10.2017. https://www.youtube.com/watch?v=YkA65vpeA5g.
  16. Sackmann, Christoph. Atom, Kohle, Gas, Wind, Solar: Welche Stromart uns am wenigsten kostet. [Online] : Focus Money Online, 14.2.2020. https://www.focus.de/finanzen/boerse/konjunktur/preise-verglichen-atom-kohle-gas-wind-solar-welche-stromart-uns-am-wenigsten-kostet_id_11658454.html.
  17. Jürgen Quentin. EEG-Vergütung. [Online] Fachagentur Windenergie an Land. https://www.fachagentur-windenergie.de/themen/eeg/eeg-foerderung/

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