
Es geht auch ohne Verbote
Der vorliegende Referentenentwurf zum 2. Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist kein Verbot, sondern überwiegend die Ansage, dass fossile Heizungen nicht mehr gefördert werden. Erstaunlich ist es schon, wie laut die Lobbyisten der fossilen Industrie und die Medien (inklusive einschlägiger Talkshows) die falsche These rausbrüllen, dass auch bestehende Gas- oder Ölheizungen verboten werden. Offensichtlich sind diese psychologischen Kampagnen absichtlich und gezielte Falschmeldungen.
Wer heute eine neue Gasheizung ohne Erneuerbare-Energieunterstützung einbaut, muss mit Gas-Lieferausfällen und mit extremen Preissteigerungen rechnen. Diese Steinzeittechnik bekommt zu Recht keine Förderungen mehr und die Gefahr zu frieren besteht natürlich weiter.
Die im GEG beschriebene Austauschpflicht von Öl- und Gasheizungen ist mit langen Übergangsfristen ausgestattet. Im GEG steht ein Zeitraum bis 2031. Zusätzlich gibt es neue Förderangebote und besondere Härtefallregelungen. Dies wurde auch in der Bundestagsdebatte über die von der CDU unterstellten angeblichen Verbote klar dargestellt.
Selbst wenn Gasheizungen perspektivisch auch mit Wasserstoff arbeiten könnten, fehlen die Erzeugungskapazitäten. Zusätzlich benötigt Wasserstoff auch noch Leitungen zu den Gasspeichereinheiten.
Nach dem Einbau der reinen Gasheizung erreicht die neue Anlage mit alter Technik schon in wenigen Jahren eine Preisparität. Das bedeutet, dass für fossile Heizungsenergie erheblich mehr bezahlt wird, als vor der Investition.
Mit dem Einbau Erneuerbarer Energietechniken fallen sofort nach der Installation keine Heizkosten für Öl oder Gas mehr an (siehe grün markierte Spalte). Dadurch sinken die Energiepreise im Durchschnitt auf 70 % – Strom und Heizung zusammen! Hierbei sind die zusätzlichen Stromkosten für den Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz eingerechnet.
Die von der EU verabschiedete Reform der energetischen Gebäudesanierung erzeugt auf politischer Ebene Widerstand. Sicher entstehen Kosten für die Hausbesitzerinnen. Doch eine Außenwanddämmung kann auch mit Wärmedämmputz erfolgen, wenn dieser sowieso neu aufgetragen werden muss. Diese Kosten entstehen immer und nicht zusätzlich.
Außerdem wird in der Entrüstung zum GEG-Referentenentwurf und zur EU-Novelle kaum erwähnt, dass es sowohl in der Energieverteilung, bei den Finanzierungen, als auch in der Technik eine Fülle von technischen und organisatorischen Fortschritten gibt. Besonders die nicht fossile Energieerzeugung, Speicherung und Verteilung auf Energiezellenebene[1] sind Eckpfeiler, um die Energiewende mit 100% Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Auch die soziale Komponente wird im Referentenentwurf berücksichtigt.
Hierzu müssen die bisher in Bezug auf Steigerung der Sanierungsquote im Bestand gescheiterten Energieberatungsstrukturen komplett neu umgebaut werden, um auf kleinster dezentraler Ebene ein energetisches Gleichgewicht, und damit eine relevante Steigerung der Sanierungsquote im Bestand zu erhalten.
Daher werden Investitionskosten in fossile Steinzeittechniken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Fehlinvestition. Ein totes Pferd kann eben nicht mehr geritten werden.
Erneuerbare Energien – der einzige Weg die Klimaschutzziele rechtzeitig zu erreichen
Der GEG-Referentenentwurf ist auf Zukunftstechnik ausgelegt. Um den Anteil von 65 % Erneuerbare Energien im Gebäudebestand zu erreichen, reicht neben dem steigenden Anteil im öffentlichen Stromnetz eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine Solarthermieanlage und hoch effiziente Wärmespeichersysteme. Das gilt auch für Mehrfamiliengebäude und für den Bestand.
Zudem besteht die Option mehrere Elektrofahrzeuge vom Dach oder der Fassade mit Solarstrom zu laden. Im Fall einer Wärmepumpe/Infrarotheizung leiten die Batterien der E-Fahrzeuge den erneuerbaren Strom aus den Batterien in die Gebäude zurück, besonders nachts. Das alles ist keine Fiktion, sonders wird konkret schon eingebaut.
Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe haben in der Gebäudeheizung und beim Auto nichts verloren. Es fehlt jede Wirtschaftlichkeit und die Verfügbarkeit mindestens bis 2025.
Für die energieintensive Industrien benötigen die Unternehmen schnell ganze Windparks, um die Produktion von Gas auf grünem Wasserstoff umzustellen. Mit dem augenblicklichen Tempo bleibt am 1. Januar 2024 kein Molekül Wasserstoff übrig für Heizungen oder für KFZ. Auch nicht für Flugzeuge, Schiffe und Ersatzbrennstoffe für Diesellokomotiven, für die es übergangsweise bis 2030 eventuell sinnvoll sein kann.
Wasserstoffimporte sind ein Irrweg
Der von der Bundesregierung erhoffte schnelle Ausbau von Wasserstoffimporten rechnet sich nicht. Denn es fehlt eine gigantische neue Schiffsflotte, die zudem keine CO₂-freien Antrieb eingebaut bekommen, da es keine technische Lösung gibt. Fernleitungen sind auch nicht vorhanden, noch nicht mal geplant.
Was ist denn mit der politischen Stabilität in den Erzeugerländern? Wo sollen denn die Ladeterminals und Windparks/Photovoltaikanlagen stehen zum Be- und Entladen? Abgesehen von der Wirtschaftlichkeit ist die Versorgungssicherheit nicht gegeben. Vom katastrophalen Wirkungsgrad, der Nicht-Finanzierbarkeit und der bisher unbeantworteten Frage der Verteilung über die Meere, dem europäischen Festland und in das Bundesgebiet ganz zu schweigen.
Konsequente Umsetzung der Energiewende bis 2030
Entgegen der stupiden und falschen Aussage, „Deutschland könne sich nicht selbst mit Erneuerbaren Energien versorgen“, sind ausreichend Flächen, ausgereifte Technik und auch Finanzierbarkeit von großen Solar- und Windkraftanlagen vorhanden. Allein durch den Einsatz von nur 4% der landwirtschaftlichen Fläche kann der gesamte aktuelle Strombedarf durch Agrarphotovoltaik gedeckt werden. Einzig der Wille fehlt (noch), dies anzuerkennen und umzusetzen.
Wenn wir bis 2030 nicht komplett auf erneuerbare Energien umgestellt haben, können die fatalen Klima-Entwicklungen nicht mehr so begrenzt werden, dass es besonders für nachfolgende Generationen eine Überlebenschance gibt.
Das ist nicht Ideologie, sondern Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Klimaschutzmaßnahmen, Einhaltung geltender völkerrechtlich verbindlichen Staatsverträge – wie das Pariser Klimaschutzabkommen und nicht zuletzt gesetzliche Rahmenvorgaben einhalten der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen der §2 und §20a vom Grundgesetz. Staatliches Handeln und den demokratischen Gesetzauftrag im Rechtsstaat mit integrierten sozialen Aspekten umsetzen, sind die einzige Chance die Lebensgrundlagen zu erhalten.
Wissenschaftliche Quellen, Fachberechnungen, Videos, Links zu Fachliteratur und Hintergrundinformationen der neuen Klimaschutzallianz siehe energiewende.eu und „Runder Tisch“
[1] Links zu Energiezelle
(Kein) Netzausbau für die Energiewende?
Beschreibung Energiezellen
VDE-Studie
Umsetzung in der Studie „Vom Ahrtal zum SolAHRtal“
Energetisches Gleichgewicht
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