Ende der Steinzeittechnik Gasheizungen

Wärmewende durch Erneuerbare Energien

Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Das GEG ist alles andere, als ein „Heizungsverbotsgesetz“. Wie in den Versionen vorher steht nirgends etwas von einem Zwang Bestands-Heizungen auszutauschen. Da es keinen Zwang gibt, ist der Einbau von Gasheizungen auch weiterhin theoretisch möglich, aber nicht empfehlenswert. Zudem sieht das GEG eine Pflichtberatung vor, wenn eine Gasheizung eingebaut werden sollte.
Im neuen Entwurf stehen lange Übergangsfristen und weitreichende Förderungen, besonders für finanziell schwierige Haushalte plus Härtefallregelungen. Nicht mehr funktionierende Heizungen dürfen selbstverständlich repariert werden.
Denkmalschutz ist im GEG-Entwurf genauso berücksichtigt, wie die Problematik der Gasetagenheizungen. Dämmungsmaßnahmen haben im neuen GEG keine Priorität, da überwiegend nur unsanierte Gebäude vor dem Baujahr 1977 überhaupt für großflächige Dämmungsmaßnahmen in Frage kommen. Das GEG muss aber die Umstellung von fossilen Heizungen zu erneuerbaren Energiesystemen im Gesamtbestand abdecken. Auch ist es beim Umbau zu einer Wärmepumpe nicht zwingend notwendig überall Fußbodenheizungen einzubauen.

Enteignungen drohen

Aufgrund der neuen EU-Gesetze muss mit weiteren extremen Gas-Preissteigerungen gerechnet werden. Außerdem ist die Gefahr eines Gas-Lieferausfalls noch lange nicht gebannt. Wer also beim Gas bleiben will, ohne die 65 %-GEG-Regel zu erneuerbaren Energien zu nutzen, riskiert unbezahlbare Strom- und Gaspreise, eine hohe Immobilienentwertung, extrem lange Amortisationszeiten bei unverantwortbarer Wirtschaftlichkeit und den Totalverlust der Investitionssumme. Diese konkrete Enteignung wird sich kein/e Hausbesitzer/in aussetzen.
Jede/r Energieberater/in muss bei einer Empfehlung zu neuen Gasheizungen damit rechnen, für die fatale Falschempfehlung später zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Der Sinn der 65 %-Regel

Institutionen / Verbände und leider auch viele verantwortliche Bundestagsabgeordnete kennen offensichtlich nicht den Sinn der Vorgabe, warum neue Heizungen zu 65 % erneuerbare Energien aufweisen müssen. Neue Heizungen müssen mindestens 65 % Erneuerbare Energie nachweisen, beispielsweise „Grünes Gas“. Damit soll verhindert werden, dass fossiles Erdgas wieder in die Heizungskeller einzieht.

Die neue Wärmeversorgung basiert auf Strom. Mit Photovoltaik, die nicht zwingend auf dem eigenen Dach installiert werden muss, sinken die Energiepreise für Hausstrom und Wärme zusammen um 2/3 oder mehr. Der Winterbetrieb ist dabei schon eingerechnet.
Durch die Nutzung von Photovoltaikstrom mit Speicher dreht sich kein kostenpflichtiger Stromzähler und es entsteht kein CO₂. Wer die 65 %-Regel nicht nutzt, spart auch keinen Strom ein. Damit ist es unvermeidbar, dass schon nach kurzer Zeit eine Preisparität eintritt. Das ist der Zeitpunkt, wo nach der Investition mehr für Strom und Wärme bezahlt wird, als vorher. Wer will das schon?
Alternativen zu Öl und Gas, Innenraumdämmungen, Solarthermie, Wärmepufferspeicher, Infrarotheizungen, Optimierung der Heizungsanlage wie programmierbare Heizungsventile und notwendige Dämmungsmaßnahmen, wie beispielsweise ein Wärmedämmputz für außen, senken die Strombezug aus dem öffentlichen Stromnetz zusätzlich.

Endlich Lösungen für Mehrfamiliengebäude

Dieser Ansatz ist auch eine tragende Säule vom Konzept „Energieflatrate“ für Mehrfamiliengebäude. Denn längst erhält die Mieterschaft dort eine auf Jahre fest fixierte Mietsumme, wo die Energiekosten für Strom und Wärme schon integriert sind.
Für Investoren und Liegenschaftsverwaltungen ist das Modell hoch interessant, da keine Wartungskosten mehr für die Heizungsanlage entstehen und Personalkosten für die oft aufwendige und nervige Heizkostenabrechnung der Nebenkosten wegfallen. Durch die Installation von Photovoltaik entstehen zudem hohe Renditen und Wertsteigerungen der Gebäude. Natürlich steigt auch die Kaufkraft der Mieterschaft, was in Zeiten hoher Inflation mehr als ein Segen bedeutet. Niemand braucht mehr Angst vor steigenden Miet- und Energiekosten haben. Auch eine Entmietung durch eine „energetische Sanierung“ findet nicht mehr statt.
Durch das neue GEG entstehen zusätzliche Optionen, wie das nächtliche Rückladen von erneuerbarem Strom von den Batterien der Elektrofahrzeuge in die Gebäude. Auch hier dreht sich der kostenpflichtige Stromzähler nicht.

Worthülse Technologieoffenheit

Gasheizungen haben keine Zukunft mehr. Regierungsparteien und Opposition sprechen von „Technologieoffenheit“, verschweigen aber dass das Ende der Steinzeittechnik mit Alternativen zu importiertem Erdgas (inklusive LNG), Öl , Kohle, Benzin und Diesel längst umgesetzt wird.
Klimaschutz ist aber kein Wunschkonzert. Wir leben auch nicht in einer bunten, lustigen und sorgenfreien Werbewelt. Wie es real um fossile Brennstoffe und deren Wirtschaftlichkeit aussieht, zeigt folgende Grafik im Bereich Sektorkopplung:

Fazit:

Wenn die Brennstoffe  irgendwann verfügbar sind, werden diese unbezahlbar werden. Wir haben keine Zeit abzuwarten. Die Chance, dass auf wundersame Weise alternative Brennstoffe in ausreichender Menge zu bezahlbaren Preisen in naher Zukunft zur Verfügung steht, geht gegen Null.

Das Klima erhitzt sich unaufhaltsam weiter und kümmert sich nicht um Koalitionsfrieden, Kompromisse und Aufrechterhaltung einer schönen, heilen Welt.

Es geht auch ohne Verbote

Der vorliegende Referentenentwurf zum 2. Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist kein Verbot, sondern überwiegend die Ansage, dass fossile Heizungen nicht mehr gefördert werden. Erstaunlich ist es schon, wie laut die Lobbyisten der fossilen Industrie und die Medien (inklusive einschlägiger Talkshows) die falsche These rausbrüllen, dass auch bestehende Gas- oder Ölheizungen verboten werden. Offensichtlich sind diese psychologischen Kampagnen absichtlich und gezielte Falschmeldungen.

Wer heute eine neue Gasheizung ohne Erneuerbare-Energieunterstützung einbaut, muss mit Gas-Lieferausfällen und mit extremen Preissteigerungen rechnen. Diese Steinzeittechnik bekommt zu Recht keine Förderungen mehr und die Gefahr zu frieren besteht natürlich weiter.

Die im GEG beschriebene Austauschpflicht von Öl- und Gasheizungen ist mit langen Übergangsfristen ausgestattet. Im GEG steht ein Zeitraum bis 2031. Zusätzlich gibt es neue Förderangebote und besondere Härtefallregelungen. Dies wurde auch in der Bundestagsdebatte über die von der CDU unterstellten angeblichen Verbote klar dargestellt.

Selbst wenn Gasheizungen perspektivisch auch mit Wasserstoff arbeiten könnten, fehlen die Erzeugungskapazitäten für Wasserstofftechnik. Zusätzlich benötigt Wasserstoff auch noch Leitungen zu den Gasspeichereinheiten.

Nach dem Einbau der reinen Gasheizung erreicht die neue Anlage mit alter Technik schon in wenigen Jahren eine Preisparität. Das bedeutet, dass für fossile Heizungsenergie erheblich mehr bezahlt wird, als vor der Investition.

Mit dem Einbau Erneuerbarer Energietechniken fallen sofort nach der Installation keine Heizkosten für Öl oder Gas mehr an (siehe grün markierte Spalte). Dadurch sinken die Energiepreise im Durchschnitt auf 70 % – Strom und Heizung zusammen! Hierbei sind die zusätzlichen Stromkosten für den Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz eingerechnet.
Die von der EU verabschiedete Reform der energetischen Gebäudesanierung erzeugt auf politischer Ebene Widerstand. Sicher entstehen Kosten für die Hausbesitzerinnen. Doch eine Außenwanddämmung kann auch mit Wärmedämmputz erfolgen, wenn dieser sowieso neu aufgetragen werden muss. Diese Kosten entstehen immer und nicht zusätzlich.
Außerdem wird in der Entrüstung zum GEG-Referentenentwurf und zur EU-Novelle kaum erwähnt, dass es sowohl in der Energieverteilung, bei den Finanzierungen, als auch in der Technik eine Fülle von technischen und organisatorischen Fortschritten gibt. Besonders die nicht fossile Energieerzeugung, Speicherung und Verteilung auf Energiezellenebene[1] sind Eckpfeiler, um die Energiewende mit 100% Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Auch die soziale Komponente wird im Referentenentwurf berücksichtigt.

Hierzu müssen die bisher in Bezug auf Steigerung der Sanierungsquote im Bestand gescheiterten Energieberatungsstrukturen komplett neu umgebaut werden, um auf kleinster dezentraler Ebene ein energetisches Gleichgewicht, und damit eine relevante Steigerung der Sanierungsquote im Bestand zu erhalten.

Daher werden Investitionskosten in fossile Steinzeittechniken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Fehlinvestition. Ein totes Pferd kann eben nicht mehr geritten werden.

Erneuerbare Energien – der einzige Weg die Klimaschutzziele rechtzeitig zu erreichen

Der GEG-Referentenentwurf ist auf Zukunftstechnik ausgelegt. Um den Anteil von 65 % Erneuerbare Energien im Gebäudebestand zu erreichen, reicht neben dem steigenden Anteil im öffentlichen Stromnetz eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine Solarthermieanlage und hoch effiziente Wärmespeichersysteme. Das gilt auch für Mehrfamiliengebäude und für den Bestand.

Zudem besteht die Option mehrere Elektrofahrzeuge vom Dach oder der Fassade mit Solarstrom zu laden. Im Fall einer Wärmepumpe/Infrarotheizung leiten die Batterien der E-Fahrzeuge den erneuerbaren Strom aus den Batterien in die Gebäude zurück, besonders nachts. Das alles ist keine Fiktion, sonders wird konkret schon eingebaut.

Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe haben in der Gebäudeheizung und beim Auto nichts verloren. Es fehlt jede Wirtschaftlichkeit und die Verfügbarkeit mindestens bis 2025.

Für die energieintensive Industrien benötigen die Unternehmen schnell ganze Windparks, um die Produktion von Gas auf grünem Wasserstoff umzustellen. Mit dem augenblicklichen Tempo bleibt am 1. Januar 2024 kein Molekül Wasserstoff übrig für Heizungen oder für KFZ. Auch nicht für Flugzeuge, Schiffe und Ersatzbrennstoffe für Diesellokomotiven, für die es übergangsweise bis 2030 eventuell sinnvoll sein kann.

Wasserstoffimporte sind ein Irrweg

Der von der Bundesregierung erhoffte schnelle Ausbau von Wasserstoffimporten rechnet sich nicht. Denn es fehlt eine gigantische neue Schiffsflotte, die zudem keine CO₂-freien Antrieb eingebaut bekommen, da es keine technische Lösung gibt. Fernleitungen sind auch nicht vorhanden, noch nicht mal geplant.

Was ist denn mit der politischen Stabilität in den Erzeugerländern? Wo sollen denn die Ladeterminals und Windparks/Photovoltaikanlagen stehen zum Be- und Entladen? Abgesehen von der Wirtschaftlichkeit ist die Versorgungssicherheit nicht gegeben. Vom katastrophalen Wirkungsgrad, der Nicht-Finanzierbarkeit und der bisher unbeantworteten Frage der Verteilung über die Meere, dem europäischen Festland und in das Bundesgebiet ganz zu schweigen.

Konsequente Umsetzung der Energiewende bis 2030

Entgegen der stupiden und falschen Aussage, „Deutschland könne sich nicht selbst mit Erneuerbaren Energien versorgen“, sind ausreichend Flächen, ausgereifte Technik und auch Finanzierbarkeit von großen Solar- und Windkraftanlagen vorhanden. Allein durch den Einsatz von nur 4% der landwirtschaftlichen Fläche kann der gesamte aktuelle Strombedarf durch Agrarphotovoltaik gedeckt werden. Einzig der Wille fehlt (noch), dies anzuerkennen und umzusetzen.

Wenn wir bis 2030 nicht komplett auf erneuerbare Energien umgestellt haben, können die fatalen Klima-Entwicklungen nicht mehr so begrenzt werden, dass es besonders für nachfolgende Generationen eine Überlebenschance gibt.

Macht es wirklich Sinn Stimmung für eine disruptive, ausrangierte und unbezahlbare Technik der fossilen Brennstoffe zu verbreiten? Es ist fatal, den so dringend benötigten Konjunkturschub und realen Kosteneinsparungen für breite Teile der Bevölkerung zu zerreden. Besonders schlimm agieren aktuell Leitmedien, Boulevardpresse und die FDP – mit offensichtlich vorsätzlichen Falschmeldungen, Angstmacherei und teilweise sogar mit Hetze.

Hier hilft keine faktenbefreite Ideologie, sondern konkrete Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Klimaschutzmaßnahmen, Einhaltung geltender völkerrechtlich verbindlichen Staatsverträge – wie das Pariser Klimaschutzabkommen und nicht zuletzt gesetzliche Rahmenvorgaben einhalten der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen der §2 und §20a vom Grundgesetz. Staatliches Handeln und den demokratischen Gesetzauftrag im Rechtsstaat mit integrierten sozialen Aspekten umsetzen, sind die einzige Chance die Lebensgrundlagen zu erhalten.

 

Wissenschaftliche Quellen, Fachberechnungen, Videos, Links zu Fachliteratur und Hintergrundinformationen zum Ende der Steinzeittechnik Gasheizungen siehe auch in der neuen Klimaschutzallianz energiewende.eu und „Runder Tisch“

 

[1] Links zu Energiezelle

(Kein) Netzausbau für die Energiewende?
Beschreibung Energiezellen
VDE-Studie
Umsetzung in der Studie „Vom Ahrtal zum SolAHRtal“
Energetisches Gleichgewicht

 

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Über Juergen Eiselt 15 Artikel
Klimaaktivist von Anfang an - erste Demo gegen Kohlekraftwerke schon Anfang der 1980er Jahre - Ausbildung: - Projektmanager für erneuerbare Energien, inklusive Energieberatungsausbildung - Berufserfahrungen: - Photovoltaikplanungen, Vertrieb und Energieberatungen vor Ort - Kommunikation: Energiefachbuchautor / Publizist - Vorträge und Präsentationen rund um Klimaschutz und erneuerbare Energien - Unterstützung von Umwelt- und Klimaschutzverbände